ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für die Vermittlung von gewerblichen Stocherkahnfahrten in Tübingen
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Buchungen von Stocherkahnfahrten, die über die Online-Plattform Stocherkahn.de (nachfolgend „Vermittler") mit Sitz in Tübingen vermittelt werden.
(2) Der Vermittler tritt in dieser Funktion ausschließlich als technischer Dienstleister und Vermittler auf. Er ist weder Reiseveranstalter, Frachtführer noch Beförderer. Er wird nicht Vertragspartner des Gastes hinsichtlich der Durchführung der Stocherkahnfahrt.
(3) Der Beförderungsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Gast und dem gewerblichen Stocherer (nachfolgend „Stocherkahn-Fahrtanbieter"), der auf der Plattform gelistet ist, zustande. Der Stocherkahn-Fahrtanbieter ist alleiniger Vertragspartner für die Leistungserbringung.
(4) Mit der Buchungserklärung oder Anfrage erkennt der Gast diese AGB sowie die spezifischen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Stocherkahn-Fahrtanbieters an, die im Buchungsprozess einsehbar sind.
§ 2 Leistungsumfang und Vermittlungsfunktion
(1) Der Vermittler stellt eine technische Infrastruktur zur Verfügung, auf der selbstständige, gewerbliche Stocherer ihre Fahrten anbieten können. Dies umfasst die Anzeige der Angebote und die Weiterleitung der Buchungsanfragen oder -wünsche.
(2) Der Vermittler gestaltet das Layout und die Präsentation der Angebote im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten. Die Inhalte (Preise, Zeiten, Routen, Beschreibungen) werden vom Stocherkahn-Fahrtanbieter bereitgestellt. Der Vermittler übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser von Dritten stammenden Informationen, soweit ihm kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit bei der technischen Erfassung oder Übertragung zur Last gelegt werden kann.
(3) Der Vermittler ist nicht verantwortlich für die Durchführung der Fahrt, die Sicherheit des Kahns, die Qualifikation des Personals, die Wetterbedingungen oder die Einhaltung von behördlichen Auflagen durch den Stocherkahn-Fahrtanbieter.
§ 3 Buchungstypen und Zustandekommen des Vertrags
(1) Die Plattform unterscheidet zwischen zwei Buchungstypen, die sich im Zustandekommen des Vertrags und der Preisbindung unterscheiden:
a) „Sofortbuchung" (Slot-basiert): Der Gast wählt einen konkreten Zeitpunkt, einen spezifischen Kahn und einen feststehenden Preis.
b) „Fahrtanfrage" (Variable Anfrage): Der Gast übermittelt einen unverbindlichen Wunsch nach einer Fahrt, ohne dass Kahn, Fahrer, genauer Zeitpunkt, Dauer, Leistungen oder Preis von vornherein feststehen.
(2) Sofortbuchung (Slot-basiert):
a) Die Darstellung von Fahrten mit dem Button „Sofort buchen" oder „Jetzt reservieren" stellt ein bindendes Angebot des Stocherkahn-Fahrtanbieters zu den angezeigten Konditionen (inkl. aller verpflichtender Zusatzkosten) dar.
b) Mit Klick auf den entsprechenden Button gibt der Gast ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Vertrags zu diesen Konditionen ab.
c) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Stocherkahn-Fahrtanbieter die Buchung bestätigt (automatisch oder manuell). Der angezeigte Preis ist in diesem Fall endgültig und bindend, sofern der Gast keine zusätzlichen, im Standardpaket nicht enthaltenen Leistungen wünscht.
(3) Fahrtanfrage (Variable Anfrage):
a) Die Darstellung von Angeboten mit dem Button „Unverbindliche Fahrtanfrage stellen" dient der Initiierung eines Verhandlungsprozesses und stellt kein bindendes Angebot zu einem festen Preis dar.
b) Der Gast macht mit der Absendung der Anfrage ein unverbindliches Angebot. Der Stocherkahn-Fahrtanbieter prüft dies intern und kann die Anfrage ablehnen oder als Gegenangebot mit abweichenden Konditionen (z. B. angepasster Preis, geänderter Zeitpunkt, anderer Kahn oder zusätzliche Leistungen) zurückmelden.
c) Ein Beförderungsvertrag kommt bei Fahrtanfragen erst zustande, wenn der Gast das konkrete Gegenangebot des Fahrers (insb. den neuen Gesamtpreis) explizit annimmt.
d) Bis zur ausdrücklichen Annahme des endgültigen Angebots durch den Gast ist dieser an seine ursprüngliche Anfrage nicht finanziell gebunden. Der Gast hat das Recht, ein solches Gegenangebot abzulehnen.
(4) Der Vermittler leitet die Daten entsprechend dem gewählten Buchungstyp weiter und hat keinen Einfluss auf die Annahme, Ablehnung oder Preisgestaltung seitens des Fahrers.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Grundsatz der Preistransparenz:
a) Bei „Sofortbuchungen" ist der auf der Plattform angezeigte Preis der verbindliche Endpreis für die gebuchte Standardleistung. Änderungen sind nur möglich, wenn der Gast nachträglich zusätzliche Wünsche äußert, die über das gebuchte Paket hinausgehen.
b) Bei „Fahrtanfragen" dient der angezeigte Preis ausschließlich als Richtwert (Orientierungspreis). Der endgültige Preis ergibt sich aus der individuellen Prüfung durch den Stocherkahn-Fahrtanbieter und muss vom Gast vor Vertragsschluss explizit bestätigt werden.
(2) Transparenzpflicht bei Preisabweichungen:
Sollte ein Stocherkahn-Fahrtanbieter von den Standardkonditionen oder dem angezeigten Richtpreis abweichen (z. B. bei Sonderwünschen, ungewöhnlichen Zeiträumen, speziellen Routen oder Kapazitätsengpässen), ist er verpflichtet, den Gast vor der endgültigen Vertragsbestätigung transparent über den neuen Gesamtpreis und die geänderten Bedingungen zu informieren. Der Vertrag kommt erst nach dieser Information und der ausdrücklichen Zustimmung des Gastes zum neuen Preis zustande.
(3) Haftung des Vermittlers für Preise:
Der Vermittler ist an den individuellen Preisfestsetzungen bei Fahrtanfragen nicht beteiligt, übernimmt keine Gewähr für die Höhe der vom Anbieter geforderten Preise und stellt lediglich die Kommunikationsstruktur zur Verfügung.
(4) Zahlungsfluss:
Das Fahrtentgelt wird direkt vom Gast an den Stocherkahn-Fahrtanbieter gezahlt. Der Vermittler erfasst keine Kundengelder und führt kein Treuhandverfahren durch. Die Zahlung erfolgt in der Regel bar an Bord oder per mobiler Zahlung direkt an den Fahrer, sofern dieser andere Methoden anbietet. Der Vermittler erhält seine Vergütung durch eine separate Provision des Stocherkahn-Fahrtanbieters.
(5) Irrtümliche Zahlungen:
Zahlungen, die irrtümlich an den Vermittler geleistet werden, erfüllen die Zahlungspflicht des Gastes gegenüber dem Stocherkahn-Fahrtanbieter nicht, solange der Betrag nicht tatsächlich beim Anbieter eingegangen ist.
§ 5 Pflichten des Gastes und Einhaltung der Stocherkahn-Ordnung
Der Gast ist verpflichtet, die Anweisungen des Stocherkahn-Fahrtanbieters sowie die Stocherkahn-Ordnung der Stadt Tübingen strikt einzuhalten. Dazu gehören insbesondere:
(1) Personenanzahl: Die maximale Anzahl der Fahrgäste beträgt gemäß Verordnung maximal 18 Personen zzgl. des Stocherkahn-Fahrtanbieters. Der Anbieter ist berechtigt, die Fahrt bei Überschreitung dieser Grenze oder bei offensichtlicher Überladung zu verweigern oder abzubrechen.
(2) Verhalten an Bord: Den Anweisungen des Stocherkahn-Fahrtanbieters zur Sitzordnung, zum Verhalten beim Stochern und zur Sicherheit ist unbedingt Folge zu leisten.
(3) Fahrzeiten: Stocherkahnfahrten sind gemäß lokaler Verordnung nur in der Zeit von 09:00 Uhr bis 23:00 Uhr gestattet.
(4) Umweltschutz: Abfälle sind vom Gast mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Das Einbringen von Abfällen in den Neckar ist untersagt.
(5) Alkohol und Sicherheit: Der Stocherkahn-Fahrtanbieter behält sich das Recht vor, offensichtlich betrunkene Gäste von der Fahrt auszuschließen, wenn die Sicherheit gefährdet ist.
§ 6 Rücktritt, Stornierung und Wetter
(1) Rücktrittsrecht: Da der Vertrag mit dem Stocherkahn-Fahrtanbieter geschlossen wird, gelten für Stornierungen und Rückerstattungen die spezifischen Stornobedingungen des jeweiligen Stocherkahn-Fahrtanbieters, die im Buchungsprozess einsehbar sind. Der Vermittler hat keinen Einfluss auf Stornierungsentscheidungen.
(2) Wetter und höhere Gewalt: Der Stocherkahn-Fahrtanbieter ist berechtigt, die Fahrt bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (Sturm, Gewitter, extremer Wasserstand, Sperrung des Stauwehrs) abzusagen oder abzubrechen. In diesem Fall hat der Gast Anspruch auf Erstattung des bereits gezahlten Fahrtpreises durch den Stocherkahn-Fahrtanbieter.
(3) Der Vermittler haftet nicht für Kosten, die dem Gast durch eine wetterbedingte Absage entstehen (z. B. Anreisekosten), es sei denn, dem Vermittler liegt Vorsatz vor.
(4) Bei Absage durch den Gast aus anderen Gründen (z. B. Krankheit) richtet sich die Erstattung ausschließlich nach den Bedingungen des Stocherkahn-Fahrtanbieters.
§ 7 Haftung
(1) Haftung des Stocherkahn-Fahrtanbieters: Der Stocherkahn-Fahrtanbieter haftet als alleiniger Vertragspartner für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Fahrt entstehen (Personenschäden, Sachschäden, Nichterfüllung). Jeder Stocherkahn-Fahrtanbieter ist verpflichtet, über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung zu verfügen.
(2) Haftung des Vermittlers:
a) Der Vermittler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
b) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermittler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
c) Für Schäden, die durch das Verhalten des Stocherkahn-Fahrtanbieters, die Sicherheit des Kahns, die Qualität der Fahrt oder die Richtigkeit der angezeigten Preise (bei Fahrtanfragen) entstehen, haftet der Vermittler nicht, da er keine Einflussmöglichkeiten auf die Durchführung der Fahrt hat.
(3) Reiseveranstalter-Haftung: Da der Vermittler keine Pauschalreise organisiert, sondern nur eine Einzelleistung eines Dritten vermittelt, finden die strengen Haftungsregeln des Reisevertragsrechts (§§ 651a ff. BGB) keine Anwendung.
§ 8 Datenschutz
Der Vermittler erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes (Name, E-Mail, Telefon) ausschließlich zum Zweck der Buchungsweiterleitung an den Stocherkahn-Fahrtanbieter und zur Abwicklung des Vermittlungsvertrages. Die Daten werden gemäß der separaten Datenschutzerklärung der Plattform behandelt. Der Stocherkahn-Fahrtanbieter erhält die Daten zur Vertragserfüllung und unterliegt eigenen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermittlers in Tübingen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Der Vermittler behält sich vor, Änderungen an der Plattform oder den angebotenen Leistungen vorzunehmen, solange dies keine bereits geschlossenen und bestätigten Verträge betrifft.